Im Vorfeld der 4. Mitgliederversammlung wartete das Forum Sozialversicherungswissenschaft e.V. mit einem Vortrag zum Thema „Wenn Maschinen entscheiden… Vollautomatisierte Verwaltungsverfahren im Lichte des Persönlichkeitsschutzes“ durch Referent Ass. jur. David Nink vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer auf.

David Nink stellte in seinem Vortrag die Normen zum vollautomatisierten Verwaltungsverfahren nach §§ 35a VwVfG, 155 Abs. 4 AO und 31 a SGB X „vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes“ vor; arbeitete die Risiken und die Problemstellung bei rein maschinellen Entscheidungen, insbesondere beim behördlichen Einsatz von Algorithmen heraus; erläuterte in diesem Kontext die Grundsätze zum Persönlichkeits-, aber auch Daten-, und Diskriminierungsschutz des nationalen Gesetzgebers sowie unionsrechtliche Vorgaben, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die zum 25. Mai 2018 in Kraft tritt und setzte sich analytisch und kritisch mit den Möglichkeiten zur Regulierung von Algorithmen auseinander.

In der anschließenden Diskussion wurden die verschiedenen Seiten des Themas aus unterschiedlicher Perspektive (Studierendensicht, Arbeitnehmersicht, Arbeitgebersicht, Hochschullehrersicht, Anwendersicht, Forschersicht etc.) beleuchtet und bewertet. Einig war man sich darin, dass mit den o.g. neuen Rechtsvorschriften zum vollständig automatisierten Erlass eines Verwaltungsaktes die „Büchse der Pandora nunmehr geöffnet“ sei. Die Thematik berge eine Fülle von Fragen und Problemen, die weit über den technischen und rechtlichen Bereich hinausgingen; ein geradezu klassisches Feld für die Sozialversicherungswissenschaft, mit ihrem Ansatz, interdisziplinär, trägerübergreifend und ganzheitlich zu denken.
Die Präsentationsfolien von Herrn Nink stehen im geschlossenen Mitgliederbereich für die Mitglieder zum Download bereit.