Studierende sollen über alle Sozialversicherungszweige hinweg umfassend ausgebildet werden

von Dr. M. Schuhmann

Eigene Quelle: Gruppenfoto

Am 25. Juni 2019 trafen sich bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in Frankfurt (kurz: BAR) Professorinnen und Professoren aus ganz Deutschland. Was sie verbindet, ist, dass sie alle an Hochschulen tätig sind, die Studiengänge im Bereich des Systems sozialer Sicherheit anbieten. Eingeladen dazu hatten die BAR, das Forum Sozialversicherungswissenschaft e.V. sowie der Fachbereich Sozialpolitik und Sozialer Sicherung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Ziel war es, sich kennenzulernen, Gemeinsamkeiten zu entdecken, Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auszuloten sowie einander Unterstützung zu bieten. Auslöser für das Treffen waren u.a. neue Aufgabenstellungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit seinen Postulaten einer trägerübergreifenden Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger. Dies gilt es auch in der Hochschullehre abzubilden, um den zukünftigen Entscheidungsträgern im System sozialer Sicherheit früh eine diesbezügliche Prägung mit auf den Weg zu geben. Gerade mit der Zusammenarbeit aller Beteiligten hapert es jedoch zuweilen, denn bisher ist das Selbstverständnis eher, die jeweils eigene Zuständigkeit als Träger in den Fokus zu nehmen und sich abzugrenzen, wenn sich herausstellt, dass ein anderer Träger zuständig ist. Das soll sich, besser gesagt, muss sich, so die Zielstellung aller Anwesenden ändern.

Prof.in Seel (BAR) und Prof. Mülheims (Forum Sozialversicherungswissenschaft e.V.; Hochschule Bonn-Rhein-Sieg) begrüßten die Anwesenden, wobei Letzterer kurz das Forum Sozialversicherungswissenschaft e.V. mit dem Gedanken einer Sozialversicherungswissenschaft selbst vorstellt; – ein Feld, auf dem sich, so Mülheims, „viele WissenschaftlerInnen tummeln; kein prioritäres Feld für SozialrechtlerInnen“: Mülheims verweist auf das 2015 beim VS Springer Verlag erschienene „Handbuch Sozialversicherungswissenschaft“. Selbstreflexiv wirft er die Frage auf: „Was bringen wir den Studierenden bei?“ – und gibt darauf die Antwort: “Wir beschäftigen uns viel mit Kausalität, die wir aber nur deshalb brauchen, um Zuständigkeiten im gegliederten System sozialer Sicherheit zu bedienen.“ Dabei gerate die Zusammenarbeit der Träger, die Ganzheitlichkeit des Systems sozialer Sicherheit, insbes. die der Sozialversicherung, aus dem Blick.

In der sich anschließenden Vorstellungsrunde erläutert Prof.in Peters-Lange, Dekanin, die Arbeit des Fachbereichs Sozialpolitik und Soziale Sicherung der Hochschule-Bonn-Rhein-Sieg.

Prof.in Seel verdeutlicht in ihrem Einführungsvortrag die Arbeit der BAR insbes. im Hinblick auf die Herausforderungen des BTHG. Es gibt – so Seel – derzeit 1486 Rehabilitationsträger in Deutschland; da finden sich die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Unfallversicherungsträger, Rentenversicherungsträger sowie Träger der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge und schließlich die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. „Diese verschiedenen Träger verursachen eine Gemengelage.“ So stehe etwa die Eingliederungshilfe mit 51% für den größten Leistungsposten; dahinter kämen ganz unterschiedliche Leistungsträger, teil beitragsfinanziert, teils steuerfinanziert; dazu gesellen sich in Summe 25 Spitzenverbände bzw. oberste Behörden. Bislang arbeite jeder Träger mehr oder weniger für sich, ohne das Angebot der anderen Träger genauer zu kennen: „Die Ansprechpartner kennen sich in der Regel nicht“, beschreibt Seel die Realität. Dabei sei der zentrale Aspekt des BTGH gerade die Zusammenarbeit. Die BAR sei deshalb beauftragt worden, im ersten Schritt ein technisches Verzeichnis der Ansprechpartner einzurichten. 800 Adressen seien deshalb jüngst kurzfristig eingespeichert worden: „Das ist ein banales Instrument, aber mit großer Bedeutung für die behinderten Menschen;“ diese sollen in ihrer selbstbestimmten Lebensführung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt werden. Eine wesentliche Änderung des BTGH sei insbesondere, „dass eine Weiterleitung an einen anderen Träger zwar möglich ist“, man sich dadurch aber nicht seiner Verantwortung als Träger entziehen könne. Für die BAR bewertet Seel das BTGH als eindeutig positiv: „Wir haben uns gefreut, denn wir sind jetzt mit drei Paragraphen im Gesetz festgeschrieben“; neu hinzugekommen sei die Forschung, die nun als eigene Aufgabe definiert ist.

Eigene Quelle: Plenum

In der sich anschließenden Diskussion aller Anwesenden ergab sich schnell der Gedanke, dass ein gegenseitiger Austausch von Lehrenden zu diesem Thema schlicht überfällig war. So bekräftigte Prof. Wagner, Hochschule der gesetzlichen Unfallversicherung, Bad Hersfeld, dass das Selbstverständnis künftig sein sollte, nicht mehr zu fragen, „wer ist zuständig, sondern wer kann leisten?“ Im Folgenden diskutierten die Anwesenden, wie man es schaffen könne, „dass der Teilhabebedarf stärker in den Vordergrund gestellt“ werde und man dabei, so Moderator Prof. Toepler (Hochschule Bonn-Rhein-Sieg), das Problem überwinden könne, „dass man nur die Leistungen des eigenen Trägers überblickt und nicht die der anderen,“ und „dass aber gerade das sich in den Anderen Hineinversetzen“ so wichtig sei.

Eigene Quelle: Am Flipchart

Prof. Rexrodt (Hochschule Bonn-Rhein-Sieg), der den dritten Einführungsvortrag hielt, brachte die Herausforderung, die sich für die Lehrenden aller Hochschulen aktuell stelle, wie folgt auf den Punkt: „Soziale Teilhabe muss als oberstes Prinzip in den Köpfen der Studierenden ganz tief verankert werden. Wenn wir es hinbekommen, das Gemeinsame der sozialen Teilhabe, gemeinsam zu vermitteln, dann haben wir unser Ziel erreicht.“ Rexrodt plädierte dafür, „dass die Studierenden die Haltung vermittelt bekommen, wie man Teilhabe schafft und nicht, wie man Zuständigkeit prüft.“ Die größte Herausforderung sei dabei „die qualitätsbasierte, überprüfbare Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs. Hier brauchen wir Kompetenz, die unsere Studierenden bislang nicht immer haben“; denn – so Rexrodt weiter – „ich kann keine individualisierten Leistungen koordinieren, ohne dass ich die entsprechenden Strukturen habe.“ Lehre und Praxis müssten zukünftig „viel inklusiver denken“. Ein Weg dahin wäre, wenn die Studierenden der verschiedenen Sozialversicherungszeige die ersten beiden Semester beispielsweise zusammen studieren würden. In der Folge verständigten sich die Anwesenden über einen „gemeinsamen Spirit“, über einen regelmäßigen Austausch der Lehrenden und gingen der Frage nach, wie man sich und die Studierenden gegenseitig einbeziehen könnte, z.B. durch online-Module, gemeinsame Seminare, Projekte, Veranstaltungen, Praxisaustausch etc. Entwickelt wurden konkrete Ideen der Zusammenarbeit in Lehre und Forschung. Geprüft werden solle insbes., ob es eine Verankerung trägerübergreifender Lehre im jeweils bestehenden Curriculum der einzelnen Studiengänge gibt. Zukünftig sollten gemeinsame Inhalte, die bei allen Hochschulen identisch sind, verankert werden – neben der Spezialisierung im eigenen Trägerbereich.

Konkret verabredeten die Anwesenden, sich fortan als „Arbeitskreis Hochschulen – Teilhabe und Inklusion“ zu bezeichnen und sich erneut zu treffen am 11. November 2019 in den Räumen der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim. Bis dahin gibt es ein umfassendes Aufgabenpaket abzuarbeiten, an dem die HochschullehrerInnen aktiv mitwirken. Spezielle Aufgaben übernahmen dabei Prof.in Dörte Busch von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie Prof. Ricardo Baumann von der SRH Fernhochschule Riedlingen (Baden- Württemberg).
Die Organisation für das nächste Treffen übernehmen die Gastgeberinnen der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Prof.in Yasemin Körtek und Prof.in Silvia Keller.