Am 27. Mai 2021 startete eine neue Veranstaltungsreihe des FORUMs Sozialversicherungswissenschaft.
Unter dem Titel „Zeit für einen Gedankenaustausch“ werden aktuelle gesellschaftspolitische Themen in einem zwanglosen Rahmen diskutiert. Der interdisziplinäre Austausch verschiedener Akteure eröffnet neue Perspektiven und bietet Raum für innovative Ideen und Impulse zur Auflösung festgefahrener Denkmuster.

Den Auftakt machte eine Diskussion über intertemporale Freiheitsrechte. Am 24. März 2021 gab das Bundesverfassungsgericht den Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise statt. Grundrechte seien insofern verletzt, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Urteil wird bemängelt, dass der Gesetzgeber die intertemporalen Freiheitsrechte gefährdet, indem er zu wenig Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität traf.

Mit der Berufung auf intertemporale Freiheitsrechte in der Urteilsbegründung stellt sich jedoch die Frage, welche Felder diesbezüglich noch betroffen sein könnten. Nach einer Einführung in die Thematik durch den Vorsitzenden des FORUMs, Prof. Dr. Laurenz Mülheims, ergab sich eine lebendige Diskussion der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es wurde deutlich, dass die Thematik grundsätzliche Fragen der Generationengerechtigkeit tangiert – etwa die Frage, inwiefern die Freiheitsrechte junger Menschen durch die erhöhte Staatsverschuldung durch Corona-Maßnahmen beschnitten werden.