(Bild: Eigene Quelle)
Nachdem die zweite Sitzung des Arbeitskreises Hochschulen – Teilhabe und Inklusion am 11. November 2019 an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) in Mannheim eindrücklich gezeigt hat, wie wichtig der analoge Austausch für die weitere Entwicklung und Realisierung der Zusammenarbeit im Rahmen des AK Hochschulen – Teilhabe und Inklusion ist, kamen die Mitglieder des AK und Interessenten am Montag, den 9. März 2020 in der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Hennef zusammen, um an den geplanten Projekten weiterzuarbeiten.

Im Rahmen der dritten Sitzung des AK wurde nicht nur der Austausch fortgesetzt, sondern auch die in den vergangenen Sitzungen ins Auge gefassten Ideen zur Zusammenarbeit in der Lehre und in der Forschung über alle Sozialversicherungszweige hinweg weiter konkretisiert.

Ziel des am 25. Juni 2019 gegründeten AK Hochschulen – Teilhabe und Inklusion ist es, als Hochschulen, die im Bereich sozialer Sicherheit tätig sind, den Herausforderungen des Bundesteilhabegesetzes (BTGH) mittels einer trägerübergreifenden Zusammenarbeit gerecht zu werden.