Partner der Sozialversicherungsträger und Hochschulen diskutieren beim dritten Tag der Teilhabe über Wege und Herausforderungen zu einem inklusiven Arbeitsmarkt und Entwicklungen auf deutscher und europäischer Ebene

Beim dritten Tag der Teilhabe am 6. Dezember 2023 diskutierten zahlreiche Studierende verschiedener Hochschulen sowie Partner der Sozialversicherungsträger über soziale, (verwaltungs-)rechtliche sowie organisatorische Herausforderungen und Chancen zu einem inklusiven Arbeitsmarkt.

Begrüßt wurden die über 200 Teilnehmenden zunächst von Prof. Dr. Anne Müller-Osten (Hochschule der Bundesagentur für Arbeit), Prof. Dr. Susanne Peters-Lange (Hochschule Bonn-Rhein-Sieg), Gülcan Miyanyedi (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation), Prof. Harald Becker (Rektor der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) sowie Dr. Iris Rauskala (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg).

Eingeleitet wurde der Tag mit spannenden Gespräche und Impulsvorträgen über nationale und europäische Entwicklungen zu einem inklusiven Arbeitsmarkt und die Rolle der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bei dessen Ausgestaltung. Dabei wurde deutlich, dass Menschen mit Behinderung noch immer doppelt so häufig und deutlich länger arbeitslos sind, obwohl sie im Schnitt besser qualifiziert sind als Menschen ohne Behinderung, was im Rahmen der Staatenprüfung auch vom zuständigen UN-Ausschuss kritisiert wurde. Dies berichtete Frauke Kane, die als Vertreterin des Bundesbehindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel,  zu den Teilnehmenden gesprochen hat. Insgesamt wurde klar, dass unterstützte Beschäftigung zwar ein wichtiges Instrument darstellt, um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen – es eignet sich jedoch nicht für alle Personen gleichermaßen. Ein gelungener Perspektivwechsel boten auch die Impulsvorträge von Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, der Eingliederungshilfe, der Renten- und Unfallversicherung sowie der Integrationsämter.

In acht Schwerpunkt-Workshops waren anschließend die Studierenden der Hochschulen gefordert: In trägergemeinsamen, virtuellen Gruppenräumen wurde über Herausforderungen der Zusammenarbeit, über Wege aus der WfbM oder die Möglichkeiten von Arbeitgebern zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen diskutiert. Dabei wurde auch auf aktuelle Studien Bezug genommen. Insgesamt wurde deutlich, dass die Kommunikationswege zwischen den Sozialversicherungsträgern weiter ausgebaut werden müssen, um ein gegenseitiges Verständnis für effektives Case-Management zu gewährleisten. Darüber hinaus waren sich alle Teilnehmenden einig, dass zwar viele Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt tätig sind – viele Arbeitgeber haben jedoch weiterhin Berührungsängste oder wissen nicht, wie sie Menschen mit Behinderung einstellen können.

In einem abschließenden Programmpunkt wurde das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen diskutiert. Die Teilnehmenden sind sich einig, dass das Urteil dazu führe könnte, dass Menschen mit Lerneinschränkungen Zwickmühle führen, dass Schüler mit Behinderung keinen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, damit ein entsprechender Vermerk nicht im Zeugnis stehen wird. Dies kann dazu führen, dass Menschen mit Behinderung jedoch ein schlechteres Abitur abschließen. Die Rechtsprechung wird daher von einem überwiegenden Teil der Anwesenden nicht begrüßt, da hiermit Inklusion tendenziell erschwert wird.

Präsentationen zum Herunterladen:

Bollwien_Haufen-Reha-Träger Haag_Eingliederungshilfe Meissmer_DGUV_HGU_Reha-Management Michalski_DRV_Entwicklungen im Bereich LTA Schottmüller-Einwag_Rolle der WfbM